Neue Coronaschutzverordnung Testplicht bei Inzidenzstufe 1
Hallo Zusammen,
in der heute in Kraft getretenen Coronaschutzverordung ist bei Stufe 1: Inzidenzwert 35 – 10,1 (da befindet sich Köln derzeit) folgendes festgelegt:
"...(4) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 sind zusätzlich zulässig: - im Freien die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit,
- in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit..."
Bringt bitte zum Training einen "Negativnachweis" mit. Also eine Bescheinigung des Negativtests oder der vollständigen Impfung/Genesung.
Viele Grüße
oli
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